Bitcoins und Steuerbefreiung
Das Bitcoin-Mining (Validierung und Verschlüsselung von Datensätzen zum Zwecke der Vermehrung von Bitcoins bzw. der Aufrechterhaltung der Sicherheit des gesamten Bitcoin-Systems) ist entweder nicht steuerbar (kein Leistungsempfänger bestimmbar) oder im Falle der Verifizierung eines dezidierten Vorganges gegen Transaktionsgebühren zwar steuerbar, aber steuerfrei (UStR Rz 759, Wartungserlass 2017).
‘Umsatzsteuer Aktuell’ Ausgabe 156/Februar 2018